Beitragsordnung des Segel- und Surfclubs Niedernberg 1980 e.V.
(nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder, sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur, wie es in der Satzung steht, von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, der Aufnahmegebühr und der Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden im ersten Monat des Jahres erhoben.
§ 3 Beiträge
Klasse | Mitgliedsform | Aufnahmegebühr | Jahresbeitrag |
1 | Kinder bis 16 Jahre | keine | 10 € |
2 | Jugendliche/Studenten/ Auszubildende/Wehrpflichtige bis 27 Jahre |
65 €* | 35 € |
3 | Erwachsener ab 18 Jahre | 150 €* | 50 € |
4 | Ehegatte/in – Partner/in | keine* | 30 € |
5 | Familien mit Kindern bis 18 Jahre | 150 €* | 90 € |
6 | Passive Mitgliedschaft | keine | 50 € |
Kautionen | |||
7 | Für den Schlüssel zum Seegelände (einmalig) | 50 € | |
8 | Für den Schlüssel zum Seegelände und Clubhaus (einmalig) | 50 € |
*Sondergebühren für neue aktive Mitglieder: Es wird zusätzlich einmalig der doppelte Jahresbeitrag als Zuschuss für den Anbau des Clubhauses erhoben (als Ausgleich für die Sonderumlage der Mitglieder).
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 2 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich, jedoch vor dem 31.10. des Jahres, der Vorstandschaft mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 2 und 6.
Nach dem 31.10. mitgeteilte Änderungen werden erst zum Folgejahr berücksichtigt! - Die Beiträge werden grundsätzlich im Einzugsverfahren erhoben
- Bei Rücklastschriften / Mahnungen werden Mahngebühren von 10 € pro Mahnung erhoben.
- Passive Mitglieder unterstützen mit Ihrem Beitrag den Verein, haben jedoch kein alleiniger Zugang zum See-Gelände (Club und Parkplatz).
§ 4 Gebühren
Klasse | Beschreibung | Gebühren pro Jahr |
9 | Liegeplatzgebühr für ein Boot | 50 € |
10 | Liegeplatzgebühr für einen Katamaran an Land | 75 € |
11 | Liegeplatzgebühr: Katamaran-Wasserliegeplatz | 100 € |
12 | Liegeplatzgebühr für ein Surfbrett im Surfständer | 20 € |
13 | Liegeplatzgebühr für ein Surfbrett im Container | 50 € |
Leihgebühren | Gebühren pro 4 Stunden | |
14 | Vereinsboote (Jolle/Katamaran*): Erwachsene ab 21 Jahre |
10 € |
15 | Vereins-Surfbretter: Erwachsene ab 21 Jahre |
2 € |
16 | Vereinsboote und Surfbretter für Jugendliche bis 21 Jahre |
Kostenlos |
15 | Paddelbretter ( alte Surfbretter) | Kostenlos |
* Katamaran-Grundschein erforderlich.
- Das Vereinsmaterial wird durch die im Leihbuch eingetragenen und zuständigen Personen herausgegeben.
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- Die Liegeplatzgebühren werden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen im ersten Monat des Jahres per Lastschrift erhoben.
- Die Leihgebühren sind in die dafür vorgesehene Kasse im Vereinsheim einzuzahlen.
§ 5 Arbeitsstunden
Alle Vereinsmitglieder/Einzelmitglieder ab 16 Jahren – auch Jugendliche, die in dem betreffenden Jahr erst 16 werden – haben Arbeitsstunden gemäß folgender Anordnung leisten.
Mitgliedsart | Arbeitsstunden pro Jahr (seit 2022) |
Einzelmitgliedschaft ab 16 Jahre | 3 |
Paar-Mitgliedschaft | 5 |
Familienmitgliedschaft | 5 |
Passive Mitgliedschaft | 0 |
Ehrenmitgliedschaft | 0 |
Mitglieder ab 70 Jahre | 0 |
-
- Befreiungen: Studien- und Auslandsaufenthalte, sowie nicht heimatnahe Ausbildungsorte (Nachweis!) – Mitglieder mit schwerwiegenden Erkrankungen, die ein Ableisten von Arbeitsstunden unmöglich machen *)
- Nicht geleistete Arbeitsstunden: Es werden 15.- € je nicht geleisteter Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.
- Die noch zu leistenden Arbeitsstunden sind auf der Webseite nach jedem Arbeitseinsatz im Mitgliedsbereich einsehbar.
- Einziehung: per Lastschrift zusammen mit dem Jahresbeitrag für das folgende Jahr.
Bei Vereinsaustritt: im Januar des folgenden Jahres.
§ 6 Vereinsaustritt
Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann nur zum Jahresende erfolgen und muss schriftlich (per Brief, Einschreiben oder per Mail an info@scn1980ev.de mit Empfangsbestätigung) gegenüber dem Vorstand, eingehend bis zum 31. Oktober, erklärt sein. Später eingehende Kündigungen werden zur Kenntnis genommen und nehmen Wirkung zum Jahresende des folgendem Jahres.